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Elektroschrott

Directive on Waste from electrical and electronic equipment (WEEE) wurde in Österreich durch die EAG-VO in nationales umgesetzt.

Die EAG-VO (Elektroaltgeräte-Verordnung) trat mit 13. August 2005 in Kraft und hat gem. § 1 EAV-GO folgende Zielsetzung:

  • Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektrogeräten
  • Wiederverwendung der verschiedenen Produktmaterialien
  • Stoffliche Verwertung der Abfälle
  • Getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten
  • Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen

Grundsätzlich ist der Hersteller/Importeur für die Finanzierung, Organisation und die Durchführung, der Entsorgung der Geräte verantwortlich.

Als Hersteller gilt gem. EAG-VO wer:

  • unter seiner Marke herstellt und verkauft
  • unter seiner Marke Geräte anderer Anbieter weiterverkauft, wobei ausschließlich seine Marke auf dem Gerät angebracht ist (Eigenmarke)
  • erwerbsmäßig nach Österreich einführt

Geltungsbereich der EAG-VO:

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte

Die Sammel und Behandlungskategorien in Österreich

  • Elektrogroßgeräte
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Bildschirmgeräte
  • Elektrokleingeräte
  • Gasentladungslampen

Dual Use Geräte

Geräte die für

  • private Haushalte und
  • gewerbliche Nutzung
  • verwendet werden können, gelten als Geräte aus privaten Haushalten.

Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem

  • für jede Sammel-/ Behandlungskategorie ist die Teilnahme nur an einem System zulässig
  • für historische EAG ist die Teilnahme verpflichtend
  • für neue EAG freiwillig
  • bei Teilnahme an einem System entfällt die Sicherstellung der Finanzierung
  • der Wechsel des Systems ist jeweils zum Quartalsende zulässig

Händler ohne Eigenimport

  • Verkauf im Geschäft (ab 150m2 Rücknahme verpflichtend)
  • Kostenlose 1:1 Rücknahme eines Gerätes gleichen Verwendungszwecks (Videorekorder -> DVD Rekorder)
  • Verkauf inklusiver Zustellung: kostenlose 1:1 Abholung falls die Wohnung des Kunden Ort des Eigentumsüberganges lt. AGB ist

Händler mit Eigenimport

  • Registrierung im Register des Umweltbundesamt
  • Meldung der verkauften Elektrogeräte
  • Teilnahme an einem Verwertungssystem für historische EAG (verpflichtend) ab 13.08.05
  • Vielzahl von Pflichten lt. EAG-VO ab 13.08.05
    • Beitritt zu einem Verwertungssystem oder
    • Selbstentsorgung