Directive on Waste from electrical and electronic equipment (WEEE) wurde in Österreich durch die EAG-VO in nationales umgesetzt.
Die EAG-VO (Elektroaltgeräte-Verordnung) trat mit 13. August 2005 in Kraft und hat gem. § 1 EAV-GO folgende Zielsetzung:
- Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektrogeräten
- Wiederverwendung der verschiedenen Produktmaterialien
- Stoffliche Verwertung der Abfälle
- Getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten
- Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen
Grundsätzlich ist der Hersteller/Importeur für die Finanzierung, Organisation und die Durchführung, der Entsorgung der Geräte verantwortlich.
Als Hersteller gilt gem. EAG-VO wer:
- unter seiner Marke herstellt und verkauft
- unter seiner Marke Geräte anderer Anbieter weiterverkauft, wobei ausschließlich seine Marke auf dem Gerät angebracht ist (Eigenmarke)
- erwerbsmäßig nach Österreich einführt
Geltungsbereich der EAG-VO:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge
- Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinische Geräte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
Die Sammel und Behandlungskategorien in Österreich
- Elektrogroßgeräte
- Kühl- und Gefriergeräte
- Bildschirmgeräte
- Elektrokleingeräte
- Gasentladungslampen
Dual Use Geräte
Geräte die für
- private Haushalte und
- gewerbliche Nutzung
- verwendet werden können, gelten als Geräte aus privaten Haushalten.
Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem
- für jede Sammel-/ Behandlungskategorie ist die Teilnahme nur an einem System zulässig
- für historische EAG ist die Teilnahme verpflichtend
- für neue EAG freiwillig
- bei Teilnahme an einem System entfällt die Sicherstellung der Finanzierung
- der Wechsel des Systems ist jeweils zum Quartalsende zulässig
Händler ohne Eigenimport
- Verkauf im Geschäft (ab 150m2 Rücknahme verpflichtend)
- Kostenlose 1:1 Rücknahme eines Gerätes gleichen Verwendungszwecks (Videorekorder -> DVD Rekorder)
- Verkauf inklusiver Zustellung: kostenlose 1:1 Abholung falls die Wohnung des Kunden Ort des Eigentumsüberganges lt. AGB ist
Händler mit Eigenimport
- Registrierung im Register des Umweltbundesamt
- Meldung der verkauften Elektrogeräte
- Teilnahme an einem Verwertungssystem für historische EAG (verpflichtend) ab 13.08.05
- Vielzahl von Pflichten lt. EAG-VO ab 13.08.05
-
- Beitritt zu einem Verwertungssystem oder
- Selbstentsorgung
- Sammel- & Verwertungssysteme für elektrische & elektronische Altgeräte
- Alle Novellen zur EAG-VO finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter folgendem Link: http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/46626/1/6932
- Die aktuelle Geräteliste finden Sie auf der Homepage unseres diesbezüglichen Partners für Sammlungs- und Verwertungsthemen, der European Recycling Platform (ERP) Österreich GmbH, im Bereich Elektrogeräte: www.erp-recycling.at
