Urheberrechtsabgabe
Die Urheberrechtsabgabe im Überblick:
Actebis Computerhandels GmbH ist gesetzlich verpflichtet, zu jedem verkauften Drucker, Scanner, Faxgeräte, Kopierer, sowie zu jedem CD-Rohling oder digitalem Musik-Speichermedium, monatlich eine Urheberrechtsabgabe an Literar Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesellschaftmbH bzw. an Austro Mechana abführen. Diese Abgabe wird von Actebis Computerhandels GmbH in weiterer Folge vom Fachhandel weiterverrechnet. Dem Händlerverkaufspreis wird ein Aufschlag in Höhe der UHG hinzugefügt. Dieser Aufschlag ist bereits in Ihrem Händlereinkaufspreis enthalten.
